Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG ist
die Kündigung einer Frau (Arbeitnehmerin, § 1 Ziffer 1 MuSchG) während
einer Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der
Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
Mittwoch, 18. Juli 2012
Donnerstag, 12. Juli 2012
Ansprüche auf Lohnnachzahlung wegen unwirksamer Klausel zur Überstundenvergütung
Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu
vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu
erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist
regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt
bezieht.
Zur werktäglichen Arbeitszeit und Vereinbarungen zur Überstundenvergütung
Die werktägliche Arbeitszeit der
Arbeitnehmer darf gemäß § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf
bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden
werktäglich nicht überschritten werden. Abweichende Regelungen könnten gemäß § 7 ArbZG in
einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder
Dienstvereinbarung vereinbart werden.
Montag, 9. Juli 2012
Länger als 6 Wochen arbeitsunfähig: Arbeitnehmer obliegt Beweislast, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt
Beruht eine erneute Arbeitsunfähigkeit auf
derselben Erkrankung, liegt eine sogenannte Fortsetzungserkrankung vor.
Hiervon spricht man, wenn in der Zeit zwischen dem Ende der
vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Erkrankung die Krankheit
medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern das Grundleiden
latent weiter bestanden hat, so dass die neue Erkrankung nur eine
Fortsetzung der früheren Erkrankung darstellt. Die wiederholte
Arbeitsunfähigkeit beruht dann auf demselben nicht behobenen
Grundleiden. Dieses kann auch verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben.
Bundesarbeitsgericht - Wann liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor?
Arbeitsunfähig
infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer
Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten,
oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar
naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern. Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige
körperliche oder geistige Zustand. Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des
§ 1 LFZG auszugehen.
Sonntag, 8. Juli 2012
Abrechnungs- bzw. Spesenbetrug ist an sich ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung.
Ein erwiesener Abrechnungs- bzw. Spesenbetrug ist an sich ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung.
Arbeitsstättenrichtlinien zu der Temperatur am Arbeitsplatz
Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
Ausgabe April 1976 (ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)
1.
Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979
2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979
2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:
bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
in Büroräumen + 20 °C
in Verkaufsräumen + 19 °C
Sonntag, 1. Juli 2012
Die sogenannte verhaltensbedingte Kündigung und das "Prognoseprinzip"
Das Kündigungsschutzgesetz ist ein scharfes Schwert zugunsten der Arbeitnehmer.
Sonntag, 24. Juni 2012
Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen bei verdeckter Videoüberwachung
Der
Diebstahl geringwertiger Güter bleibt als Kündigungsgrund aktuell, wie die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 18.11.2010, Az.:6 Sa 817/10) und
die hierauf ergangene bemerkenswerte Revisionsentscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom
21.06.2012- Az.: 2 AZR 153/11) zeigen.
Samstag, 23. Juni 2012
Bundesarbeitsgericht zur Überstundenvergütung
Eine
Allgemeine Geschäftsbedingung verletzt das Bestimmtheitsgebot (§ 307
Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume
enthält. Lässt sich eine Klausel unschwer so formulieren, dass das
Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das
Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu
vermeidbaren Unklarheiten.
Freitag, 22. Juni 2012
Das Drücken des Face Book "Like Button" kann eine Loyalitätspflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber sein
1. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das
Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen
vorliegen, aufgrund derer dem
Dienstag, 19. Juni 2012
BGH: GmbH Geschäftsführer bekommt Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen
Bundesgerichtshof wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer an.
Sonntag, 17. Juni 2012
Kündigung wegen zu spät gemeldeter Arbeitsunfähigkeit?
Die wiederholte Verletzung der
Meldepflicht bei Arbeitsverhinderung nach fruchtlosen Abmahnungen ist
in der Regel eine für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung
geeignete Pflichtverletzung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ist
diese Nebenpflicht - allerdings nur für den Fall der Ersterkrankung,
nicht hingegen bei Fortdauer der Erkrankung - zudem im Gesetz (§ 5 Abs.1 S. 1 EFZG) ausdrücklich geregelt.
Bundesverwaltungsgericht zum Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren - Behinderung der Bewerberin
1. Benachteiligung im Sinne des
Benachteiligungsverbots des § 7 AGG ist jede unterschiedliche
Behandlung, die mit einem Nachteil verbunden ist; nicht erforderlich
ist, dass in Benachteiligungsabsicht gehandelt oder die Benachteiligung
sonst schuldhaft bewirkt worden ist. Nach der Legaldefinition des § 3Abs. 1 Satz 1 AGG
Samstag, 16. Juni 2012
Zum Schadensersatz des Arbeitnehmers bei Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens
1. Kommt der Arbeitgeber seiner Vertragspflicht, dem Arbeitnehmer die
Nutzung des Dienstwagens zu Privatzwecken weiter zu ermöglichen, nicht
nach, wird die Leistung wegen Zeitablaufs unmöglich, sodass der
Arbeitgeber nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistungspflicht befreit
wird. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall nach § 280 Abs. 1 Satz 1 iVm.
§ 283 Satz 1 BGB Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.
Bundesarbeitsgericht zu Geheimcode im Arbeitszeugnis
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Zeugnis: "Wir
haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter
kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte", handelt
es sich nicht um eine dem Gebot der Zeugnisklarheit widersprechende
verschlüsselte Formulierung (Geheimcode). Mit der Wendung "kennen
gelernt" bringt der Arbeitgeber nicht zum Ausdruck, dass die im
Zusammenhang angeführten Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen.
BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Donnerstag, 14. Juni 2012
LAG Berlin (Az.:3 Sa 1300/11): Verzicht auf Arbeitszeugnis ist wirksam
1. Ein
Arbeitnehmer hat spätestens mit der tatsächlichen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein endgültiges Zeugnis ( § 109
Abs. 1 Satz 1 BGB ). Spricht der
Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus und beschäftigt er den
Arbeitnehmer nicht mehr, ist der Anspruch auf Erteilung eines
Arbeitszeugnisses mit Zugang der fristlosen Kündigung entstanden und
zugleich fällig
BAG (Az.: 2 AZR 722/06): Ein formularmäßiger Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung dar
Der ohne Gegenleistung erklärte,
formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer
Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v.
§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Dienstag, 12. Juni 2012
BayVGH: Kündigung während der Schwangerschaft allenfalls bei besonders schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten
Gemäß
§ 9 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der
Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft
oder Entbindung bekannt war und innerhalb zweier Wochen nach Zugang der
Kündigung mitgeteilt wird. Ziel dieser Regelung ist es, die werdende Mutter
auch im Interesse der Allgemeinheit so zu schützen, dass sie ein gesundes Kind
zur Welt bringen kann.
Arbeitsgericht Ulm: Keine Beschränkung der Urlaubsabgeltungsansprüche bei langandauernder Krankheit
1.
Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseforderungen, auch
soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen - BAG,
Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04.
2. Aus Art. 9 Nr. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation folgt keine zeitliche Beschränkung der Urlaubsabgeltungsansprüche bei langandauernder Krankheit.
2. Aus Art. 9 Nr. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation folgt keine zeitliche Beschränkung der Urlaubsabgeltungsansprüche bei langandauernder Krankheit.
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