Mittwoch, 18. Juli 2012

Zu den Meldefristen schwangerer Arbeitnehmerinnen

Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG ist die Kündigung einer Frau (Arbeitnehmerin, § 1 Ziffer 1 MuSchG) während einer Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Donnerstag, 12. Juli 2012

Ansprüche auf Lohnnachzahlung wegen unwirksamer Klausel zur Überstundenvergütung

Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.

Zur werktäglichen Arbeitszeit und Vereinbarungen zur Überstundenvergütung


Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf gemäß § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Abweichende Regelungen könnten gemäß § 7 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung vereinbart werden.

Montag, 9. Juli 2012

Länger als 6 Wochen arbeitsunfähig: Arbeitnehmer obliegt Beweislast, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt

Beruht eine erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Erkrankung, liegt eine sogenannte Fortsetzungserkrankung vor. Hiervon spricht man, wenn in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Erkrankung die Krankheit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern das Grundleiden latent weiter bestanden hat, so dass die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung darstellt. Die wiederholte Arbeitsunfähigkeit beruht dann auf demselben nicht behobenen Grundleiden. Dieses kann auch verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben.

Bundesarbeitsgericht - Wann liegt Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit vor?

Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern. Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand. Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen.

Sonntag, 8. Juli 2012

Abrechnungs- bzw. Spesenbetrug ist an sich ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung.

Ein erwiesener Abrechnungs- bzw. Spesenbetrug ist an sich ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung.

Arbeitsstättenrichtlinien zu der Temperatur am Arbeitsplatz

Arbeitsstättenrichtlinien ASR 6/1,3 - Raumtemperaturen
Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
Ausgabe April 1976 (ArbSch. 4/1976 S. 130; 5/1977 S. 98; BArbBl. 12/1984 S. 85)


1. Begriffe

Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in (s. Nr. 3.7.1. der DIN 18 380 "VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwassererwärmungsanlagen", Ausgabe Oktober 1979


2. Raumtemperaturen in Arbeitsräumen

2.1 In Arbeitsräumen muß die Raumtemperatur mindestens betragen:

    bei überwiegend sitzender Tätigkeit + 19 °C
    bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit + 17 °C
    bei schwerer körperlicher Arbeit + 12 °C
    in Büroräumen + 20 °C
    in Verkaufsräumen + 19 °C

Sonntag, 24. Juni 2012

Kündigung wegen Entwendung von Zigarettenpackungen bei verdeckter Videoüberwachung

Der Diebstahl geringwertiger Güter bleibt als Kündigungsgrund aktuell, wie die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln (Urteil vom 18.11.2010, Az.:6 Sa 817/10) und die hierauf ergangene bemerkenswerte Revisionsentscheidung des  Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 21.06.2012- Az.: 2 AZR 153/11) zeigen.

Samstag, 23. Juni 2012

Bundesarbeitsgericht zur Überstundenvergütung

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verletzt das Bestimmtheitsgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält. Lässt sich eine Klausel unschwer so formulieren, dass das Gewollte klar zu erkennen ist, führt eine Formulierung, bei der das Gewollte allenfalls durch eine umfassende Auslegung ermittelbar ist, zu vermeidbaren Unklarheiten.

Freitag, 22. Juni 2012

Das Drücken des Face Book "Like Button" kann eine Loyalitätspflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber sein

1. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem

Sonntag, 17. Juni 2012

Kündigung wegen zu spät gemeldeter Arbeitsunfähigkeit?

Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Arbeitsverhinderung nach fruchtlosen Abmahnungen ist in der Regel eine für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung geeignete Pflichtverletzung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit ist diese Nebenpflicht - allerdings nur für den Fall der Ersterkrankung, nicht hingegen bei Fortdauer der Erkrankung - zudem im Gesetz (§ 5 Abs.1 S. 1 EFZG) ausdrücklich geregelt.

Bundesverwaltungsgericht zum Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren - Behinderung der Bewerberin

1. Benachteiligung im Sinne des Benachteiligungsverbots des § 7 AGG ist jede unterschiedliche Behandlung, die mit einem Nachteil verbunden ist; nicht erforderlich ist, dass in Benachteiligungsabsicht gehandelt oder die Benachteiligung sonst schuldhaft bewirkt worden ist. Nach der Legaldefinition des § 3Abs. 1 Satz 1 AGG

Samstag, 16. Juni 2012

Zum Schadensersatz des Arbeitnehmers bei Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens

1. Kommt der Arbeitgeber seiner Vertragspflicht, dem Arbeitnehmer die Nutzung des Dienstwagens zu Privatzwecken weiter zu ermöglichen, nicht nach, wird die Leistung wegen Zeitablaufs unmöglich, sodass der Arbeitgeber nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistungspflicht befreit wird. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall nach § 280 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 283 Satz 1 BGB Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.

Bundesarbeitsgericht zu Geheimcode im Arbeitszeugnis

Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem Zeugnis: "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte", handelt es sich nicht um eine dem Gebot der Zeugnisklarheit widersprechende verschlüsselte Formulierung (Geheimcode). Mit der Wendung "kennen gelernt" bringt der Arbeitgeber nicht zum Ausdruck, dass die im Zusammenhang angeführten Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen.

BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

Donnerstag, 14. Juni 2012

LAG Berlin (Az.:3 Sa 1300/11): Verzicht auf Arbeitszeugnis ist wirksam

1. Ein Arbeitnehmer hat spätestens mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein endgültiges Zeugnis ( § 109 Abs. 1 Satz 1 BGB ). Spricht der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus und beschäftigt er den Arbeitnehmer nicht mehr, ist der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses mit Zugang der fristlosen Kündigung entstanden und zugleich fällig

BAG (Az.: 2 AZR 722/06): Ein formularmäßiger Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung dar

Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Dienstag, 12. Juni 2012

BayVGH: Kündigung während der Schwangerschaft allenfalls bei besonders schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten


Gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war und innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ziel dieser Regelung ist es, die werdende Mutter auch im Interesse der Allgemeinheit so zu schützen, dass sie ein gesundes Kind zur Welt bringen kann. 

Arbeitsgericht Ulm: Keine Beschränkung der Urlaubsabgeltungsansprüche bei langandauernder Krankheit


1. Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind Masseforderungen, auch soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen - BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 78/04.

2. Aus Art. 9 Nr. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation folgt keine zeitliche Beschränkung der Urlaubsabgeltungsansprüche bei langandauernder Krankheit.